Straßenausbaubeiträge Aschersleben scheitert vor Verfassungsgericht

19. Juli 2022, 15:57 Uhr

Das Landesverfassungsgericht hat eine Beschwerde der Stadt Aschersleben zu den Straßenausbaubeiträgen zurückgewiesen. Die Stadt hatte einen zu geringen finanziellen Ersatz des Landes für die abgeschafften Beiträge angeprangert.

Die Stadt Aschersleben ist mit einer Klage zu den Straßenausbaubeiträgen in Sachsen-Anhalt gescheitert. Das Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau wies eine Beschwerde der Stadt zurück. Demnach ist der sogenannte Mehrbelastungsausgleich durch das Land angemessen, entschieden die Richter. Die Regelungen zu den abgeschafften Beiträgen wurden damit bestätigt.

Die damalige schwarz-rot-grüne Koalition in Sachsen-Anhalt hatte die Straßenausbaubeiträge für die Bürger im Jahr 2020 abgeschafft. Die Kommunen bekamen zunächst einen vollständigen Ausgleich ihrer Einnahmeausfälle. Seit diesem Jahr zahlt das Land eine Pauschale in Höhe von 15 Millionen Euro, die je nach Größe der Siedlungsfläche unter den Kommunen verteilt wird.

Kommunen wollen mehr Geld

Diese Regelung hielt die Stadt Aschersleben für unzureichend. Die Stadt im Salzlandkreis hatte sich nach eigenen Angaben nicht gegen den Wegfall der Beitragspflicht für die Bürger, sondern vor allem gegen den neuen Finanzierungsmechanismus gewehrt. Sachsen-Anhalts Kommunen hatten zudem davor gewarnt, dass marode Straßen nicht mehr saniert werden könnten, wenn das Land Finanzierungslücken nicht schließe.

Sachsen-Anhalt war eines der letzten Länder, in denen die Kommunen noch einen Teil der Kosten für den Straßenausbau bei den Anwohnern eintreiben mussten. Wegen stark steigender Baupreise summierte sich der Bürgeranteil schnell auf fünfstellige Summen.

MDR (André Damm, Felix Fahnert, Hannes Leonard), dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 19. Juli 2022 | 15:00 Uhr

4 Kommentare

ElBuffo am 20.07.2022

Und deswegen ist es ja auch richtig, dass das Andere bezahlen sollen. Die wollen jetzt aber nicht, und müssen auch nicht. Darum ging es in dem Verfahren. Da hat man jetzt Klarheit und kann in Zukunft etwas weniger ausbauen. Kotzen natürlich wieder jene ab, die dachten, dass ihr Feldweg jetzt auf Kosten Anderer ruckzuck als Straße ausgebaut wird und ihre Grundstückswerte erhöht. Die müssen nun noch etwas Geduld haben. Sind ohnehin in der Regel reine Anliegerwege.

Burgfalke am 19.07.2022

Zitat: "Das Landesverfassungsgericht hat eine Beschwerde der Stadt Aschersleben zu den Straßenausbaubeiträgen zurückgewiesen."

Endlich mal eine gute Entscheidung im Sinne der betroffenen Bürger!

Es hat wiederholt Fälle gegeben, daß Bürger vor dem Problem standen ihr Grundstück verkaufen zu müssen, da sie die Beträge nicht bezahlen konnten. Darüber wurde wiederholt u. hinreichend in den Medien berichtet.

Nur wer selbst jemals in einer solchen Situation war, wird das verstehen können!

hilflos am 19.07.2022

Die Strassenausbaubeiträge finde ich an dich nicht verkehrt, aber die Verfahrensweise bisher führte oft nicht zum Maß halten. Der anwohnende Bürger hatte keinen wirklichen Einfluss auf die Bausmassnahmen, nur beim bezahlen. Mir ist ein Fall in Erinnerung, dass eine Straße in Dortmund in den 1930er Jahren ausgebaut wurde und nur der Gehweg noch in den 2010er Jahren realisiert wurde. Die Maßnahme kam den Anwohnern mehrere 10000 € an Gebühren

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