Zwei Schilder mit dem Sachsen Wappen und der Aufschrift Justizvollzugsanstalt sind am Eingang der JVA Chemnitz angebracht.
Weil er sich an einer Schülerin vergangen hatte, wurde ein früherer Oberschuldirektor rechtskräftig zu mehr als drei Jahren Gefängnis verurteilt. Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Robert Michael

Gerichtsurteil Haftstrafe für früheren Schuldirektor wegen sexuellen Missbrauchs

12. Dezember 2022, 17:50 Uhr

Der ehemalige Schulleiter einer Oberschule in Ostsachsen muss wegen schweren Kindesmissbrauchs ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Görlitz gegen den ehemaligen Schulleiter bestätigt.

Der suspendierte Leiter der Comenius-Oberschule Mücka muss für mehr als drei Jahre in Haft. Zunächst hatte der Angeklagte und frühere Schuldirektor Revision gegen seine Verurteilung vom April wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision nun verworfen, wie das Landgericht Görlitz am Montag mitteilte. Dem BGH-Beschluss nach fanden sich keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten in dem Urteil des Landgerichts Görlitz.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der verheiratete Mann aus der Nähe von Bautzen im Mai 2021 eine 13-Jährige in der Schulbibliothek gezwungen hat, sich auszuziehen, sie dann nackt auf einem Tisch liegend fotografiert und sich anschließend an ihr vergangen hat. Vor Gericht hatte der damals 53-Jährige die Vorwürfe bestritten. Das Landgericht Görlitz verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und einem Monat wegen sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener.

MDR (kav)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten Bautzen | 12. Dezember 2022 | 16:31 Uhr

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