Revision abgelehnt Urteil gegen Ex-MDR-Unterhaltungschef Udo Foht rechtskräftig

03. Mai 2024, 15:27 Uhr

Das Urteil gegen den ehemaligen MDR-Unterhaltungschef Udo Foht wegen Betrugs und Bestechlichkeit ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verworfen. Wie der BGH am Freitag mitteilte, weist das Urteil des Landgerichts Leipzig vom März 2023 keine Rechtsfehler auf.

Udo Foht wartet im Saal des Landgerichts auf die Fortsetzung des Prozesses
Udo Foht während des Prozesses gegen ihn wegen Betrugs und Bestechlichkeit im vergangenen Jahr. Nun wurde die Revision gegen das Gerichtsurteil abgelehnt. (Archivbild) Bildrechte: picture alliance/dpa/Hendrik Schmidt

Foht hatte in dem Prozess vor dem Landgericht eingeräumt, sich über Jahre von verschiedenen TV-Produzenten und Musikmanagern vier- bis fünfstellige Summen geliehen zu haben. Dabei soll er gewusst haben, dass er das Geld nicht pünktlich würde zurückzahlen können. Er habe die Gelder benötigt, um MDR-Sendungen umsetzen zu können.

Revision überrascht

Dass Revision eingelegt wurde, war insofern überraschend, als dem Urteil eine Verständigung aller Beteiligten zugrunde lag. Schon zu Beginn des Prozesses im September 2022 war Foht eine maximale Strafhöhe in Aussicht gestellt worden, wenn er ein glaubhaftes Geständnis ablegt. Das Urteil hatte sich im Rahmen dieses Deals bewegt.

MDR (phb)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 03. Mai 2024 | 14:00 Uhr

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