Autos von Ausflüglern stehen auf einem Parkplatz hinter einer Schranke. 4 min
Ein Restaurant-Betreiber ist sauer: Seine Gäste konnten bisher mit Rabatt auf einem Parkplatz ihr Auto abstellen. Doch die Vergünstigung fällt nun weg. Er lotst sie nun zu kostenlosen Parkflächen. Ist das rechtmäßig? Bildrechte: picture alliance/dpa | Tom Weller

Urteile der Woche Restaurant-Chef darf Gäste nicht auf kostenfreie Parkplätze lotsen

04. Mai 2024, 05:00 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Boykottaufruf an Parkschranke ist unzulässiger Eingriff

Landgericht Frankenthal  (Az.: 5 O 46/23)

Wilhelm Willecke ist Betreiber eines Parkplatzes in einer landschaftlich reizvollen Umgebung. Laut einer Werbetafel konnten dort lange Zeit auch die Besucher eines benachbarten Restaurants parken. Auf die Parkgebühren erhielten sie einen stattlichen Rabatt. Doch damit ist nun Schluss: Herr Willecke erhöht die Parkgebühren deutlich und schafft nach einem Streit mit dem Restaurantbesitzer auch den gewährten Rabatt ab.

Doch der Betreiber des Restaurants sinnt auf Rache: Er stellt gezielt Mitarbeiter an die Schranke, die die Autofahrer von der Einfahrt abhalten und sie auf kostenlose Parkplätze in der Nähe verweisen. Ist das erlaubt? Nein, sagte man am Landgericht Frankenthal: "Es ist ein unzulässiger Eingriff in das Gewerbe des Parkplatzbetreibers, wenn hier Menschen gezielt angesprochen werden, um sie zum anderweitigen Parken zu überreden."

Es handele sich um eine gegen das fremde Geschäftsmodell gerichtete verbotene Eigenmacht. Das Gericht betont: "Denn nicht nur Restaurantbesucher – sondern auch alle anderen Autofahrer – sind an dem Parkplatz zum Boykott aufgerufen worden."

Der Restaurantbetreiber muss seine Kunden auf andere Weise über die höheren Preise informieren oder den Streit um den Rabatt gerichtlich klären lassen. Hält er sich nicht daran,  droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.


Kläger hat bei Konflikt im Straßenverkehr die Beweislast

Amtsgericht München (Az: 161 C 14050/23)

Anton Angermann ist mit hoher Geschwindigkeit auf seinem Rad unterwegs. An einem Grundstück kommt urplötzlich ein Auto aus der Einfahrt, der Radfahrer muss ausweichen und stürzt. Beide Verkehrsteilnehmer geraten aneinander und streiten nun um 3.200 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld. Doch beide Parteien widersprechen sich bei der Befragung vor Gericht – eindeutige Beweise gibt es nicht.

Der Autofahrer behauptet, Herr Angermann habe gegen das Auto getreten und ihn ins Gesicht geschlagen. Doch ein Sachverständiger legt nahe, die Spuren am Auto könnten auch bei einem gewaltsamen Zurücksetzen des Autos entstanden sein. Was also sagten die Richter am Amtsgericht München?

Das Gericht konnte nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen, dass der Fahrradfahrer den Schaden am Auto verursacht oder den Autofahrer geschlagen hat. Bei der Anhörung war keine Aussage glaubhafter als die andere. Beide Parteien äußerten sich in sich schlüssig und widerspruchsfrei und erweckten überzeugend den Eindruck, von einer tatsächlich erlebten Begebenheit zu berichten.

Die Klage des Autofahrers wurde hier also abgewiesen. Das Ganze zeigt, wie wichtig es ist, nach einem Verkehrsunfall Beweise zu sichern. Mit Hilfe von Fotos und Videos hätte der Unfallhergang möglicherweise aufgeklärt werden können.


Wegnehmen des gegnerischen Fanschals ist kein räuberischer Diebstahl 

Amtsgericht Frankfurt (AZ: 917 Ls 6443 Js 217242/23)

Ein Fußballfan von Eintracht Frankfurt gerät gegenüber einem gegnerischen Fan von Schalke in Rage. Dabei greift er ihn körperlich an, stößt ihn nieder und entwendet seinen Fanschal. Der Bestohlene zeigt den Eintracht-Fan an. Die zuständige Staatsanwaltschaft spricht zunächst auch von einem räuberischen Diebstahl. Vor Gericht muss nun geklärt werden, ob der Angeklagte tatsächlich eine "Zueignungsabsicht" hatte, also den Schal dauerhaft behalten wollte.

Die Richter am Amtsgericht Frankfurt sahen den Fall so: "Der angeklagte Fan hat den Schal hier nicht behalten wollen. Er entwendete ihn nur, um den gegnerischen Fan zu ärgern", so das Gericht. Ein solches Verhalten sei kein Diebstahl, sondern eine "Gebrauchsanmaßung". Verurteilt wird der Eintracht-Fan dennoch – wegen Nötigung, schließlich hat er den Schalke-Fan körperlich weggestoßen, um den Schal behalten zu können.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 04. Mai 2024 | 08:25 Uhr

Mehr zum Thema Recht

Werbung in einem Briefkasten. 6 min
Bildrechte: colourbox
6 min

Dr. Martin Gerigk, Rechtsanwalt für öffentliches Recht und Mitglied im Deutschen Anwaltverein erklärt, was Sie gegen unerwünschte kommerzielle oder auch politische Postwurfsendungen tun können.

MDR THÜRINGEN - Das Radio Fr 17.05.2024 14:15Uhr 06:22 min

https://www.mdr.de/ratgeber/recht/audio-unerwuenschte-wahl-werbung-100.html

Rechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Audio
Hochzeitsfotograf
Für schöne Erinnerungen an den Hochzeitstag lassen die meisten Brautpaare Fotos machen. Doch dafür haben die Fotografen nur den einen Hochzeitstag. Müssen sie Schmerzensgeld zahlen, wenn das Brauptaar von ihrer Arbeit enttäuscht ist? Bildrechte: IMAGO/YAY Images

Weitere Ratgeber-Themen